Sicherheit und Haftung

Sie sind bei uns in sicheren und kompetenten Händen. Seit dem 01.Juli 2007 tritt das Entsendegesetz mit seinem Mindestlohn in der Gebäudereinigung in Kraft. Das bedeutet, dass entgegen landläufiger Meinung, wir seit 2007 einen eigenen Branchenmindestlohn anwenden, der schon immer deutlich höher war als der später angesetzte gesetzlich geforderte Mindestlohn.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter hat den gesetzlichen Auftrag erhalten, die Einhaltung der Mindestlöhne zu kontrollieren und Verstöße mit einem Bußgeldverfahren, auch für den Auftraggeber, wenn dieser nicht oder nicht ausreichend seiner Prüfpflicht nachkommt, zu ahnden. An dieser Stelle treffen Sie bei uns auf einen fairen und gesetzlich an seine Verpflichtungen und Dokumentationen haltenden Partner, der Sie vor Unannehmlichkeiten schützt und alle gesetzlichen Anforderungen erbringt, unter Berücksichtigung der allgemein verbindlichen Tarifverträge der Gebäudereiniger. Ein zu billiges Angebot eines Mitbewerbers kann Sie schnell teuer zu stehen können.

Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen dann schauen Sie bitte unter www.die-gebaeudedienstleister.de/fuer-auftraggeber/tarif-und-personal/mindestlohnentsendegesetz

Sicherheit und Haftung

Folgende Punkte geben Ihnen als Kunde und unseren Mitarbeitern ein sicheres Gefühl:

  • Eine Geschäftshaftpflichtversicherung
  • Die Gefährdungsbeurteilungen
  • Jährliche Leiter- und Gurtprüfungen
  • Mehrfache Arbeitsschutzsitzungen mit unserem Sicherheitsbeauftragten und Betriebsarzt
  • Hebebühnen/Arbeitsbühnenführerscheine
  • Jährliche Sicherheitsunterweisungen
  • Gefahrstoffunterweisungen
  • Mehrfache Meisterausbildungen
  • Ausgebildete Gesellen der Gebäudereinigung
  • Ausgebildete staatlich geprüfte Desinfektorin
  • Ersthelferausbildung
  • Einhaltung der Dokumentationspflichten
  • Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung
  • Qualitätskontrollen der Reinigung

Was wir für Sie tun, das tun wir gründlich!